Glücksspielregulierung
Verbraucher- und Spielerschutz
Wir unterstützen Glücksspielanbieter und Behörden dabei, Spielende wirksam zu schützen: wissenschaftlich fundiert und mit über 20 Jahren Erfahrung.
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KI-generiert
Glücksspiel ist in Deutschland stark reguliert. Dies gilt für das terrestrische Automatenspiel im Rahmen der Spielverordnung (SpielV) und, bis auf wenige Ausnahmen, für alle anderen terrestrischen und Online-Glücksspiele im Rahmen des Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV 2021). Innerhalb dieses rechtlichen Rahmens tragen die Glücksspielanbieter und Regulierungsbehörden eine hohe Verantwortung für den Schutz der Glücksspielteilnehmenden.
20+ Jahre Erfahrung
in der Beurteilung und Verbesserung betrieblicher und regulatorischer Maßnahmen für den Schutz von Spielenden und Jugendlichen.
Bestens vernetzt
Wir arbeiten eng mit den anderen Gesellschaften der IFT-Gruppe zusammen.
Partner der Regulierung
Wir beraten Glücksspielanbieter sowie Behörden wie das BMWE und die GGL.
Unsere Expertise
Unsere Schwerpunkte im Glücksspielstaatsvertrag
Im § 1 des Glücksspielstaatsvertrags sind unter den fünf gleichrangigen Zielen drei Themen genannt, zu denen wir seit über 20 Jahren fachliche Expertise erworben haben.
1
Verbraucherschutz
Förderung eines risikoarmen und legalen Glücksspielteilnahme
2
Spielerschutz
die Verhinderung der Entwicklung problematischen Glücksspielverhaltens bis zu einer Glücksspielabhängigkeit
3
Jugendschutz
die Aufklärung über Glücksspiel und deren Risiken und die Verhinderung einer Glücksspielteilnahme von Jugendlichen
Unsere Leistungen
Zu unseren Leistungen gehören strukturelle Bedingungen, die ein risikoarmes Spielverhalten unterstützen, und Konzepte zur Früherkennung, Beratung und gegebenenfalls Sperre von Personen mit problematischem oder schon abhängigem Spielverhalten. Hinzu kommen Vermittlungsangebote für die Beratung und Behandlung.
Konzepte zu Informationen vor und im Verlauf des Glücksspielens über relevante Spielparameter zur Förderung einer risikoarmen Teilnahme (Verbraucherschutz)
Die überwiegende Mehrheit der erwachsenen Spielenden (über 90-95% je nach Studie) entwickelt ein risikoarmes und risikobewusstes Spielverhalten. Der Übergang zu einem problematischen Spielverhalten ist jedoch fließend und nicht frühzeitig erkennbar.
Daher ist es notwendig im Rahmen des Verbraucherschutzes z. B. die Kunden bei Spielbeginn über mögliche Risiken und im Spielverlauf über relevante Parameter wie aufgelaufene Gewinne und Verluste im Sinne einer Förderung der Selbstkontrolle zu informieren („Verbraucherschutz“).
Solche und ähnliche Maßnahmen sollen die Selbstkontrolle der Spielenden fördern, risikoarm zu spielen, frühzeitig eigene Risikoentwicklungen zu erkennen und angebotene Unterstützung zu nutzen.
Die Arbeitsgruppe arbeitet zu diesem Themenbereich mit privaten und staatlichen Glücksspielanbietern und Regulierungsbehörden wie dem BMWE (SpielV, Prof. Bühringer) sowie der gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder GGL (GlüStV, Prof Bühringer) zusammen, und hat mehrere Beurteilungen durchgeführt und Vorschläge entwickelt.
Konzepte zur Früherkennung, Kontaktaufnahme, Maßnahmen zur Risikoreduzierung und im Extremfall die bundesweite Selbst- oder Fremdsperre (Spielerschutz)
Eine prozentual geringe (knapp 4-8% je nach Studie) – aber absolut hohe Zahl im Bereich von mehreren 100.000 Spielenden entwickelt temporär oder dauerhaft ein problematisches Spielverhalten, bis zur Ausprägung einer wahrscheinlich schweren Glücksspielstörung. Diese kann mit zahlreichen finanziellen, sozialen und psychischen Problemen einhergehen.
Glücksspielanbieter sind verpflichtet evidenzbasierte Parameter für eine Früherkennung und für geeignete Interventionen zu entwickeln und zu evaluieren („Spielerschutz“). Dazu gehört auch die Schulung und Sensibilisierung von Mitarbeitenden, um aus schriftlichen und telefonischen Informationen sowie aus Merkmalen des Spielverhaltens ein mögliches problematisches Verhalten frühzeitig zu erkennen und mit dem Ziel der Risikoreduzierung zu intervenieren. Die Arbeitsgruppe arbeitet mit privaten und staatlichen Glücksspielanbietern und Regulierungsbehörden wie dem BMWE (SpielV, Prof. Bühringer) sowie der gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder GGL (GlüStV, Prof Bühringer) zusammen, und hat mehrere Beurteilungen durchgeführt und Vorschläge entwickelt.
Vermittlung von Kontakten zur Beratung und Behandlung von Betroffenen und Angehörigen
Glücksspielanbieter sind verpflichtet für Personen mit einer Glücksspielproblematik und für Angehörige eine unabhängigen und anonymen Beratungsdienst zur Verfügung zu stellen.Die Arbeitsgruppe bietet einen solchen Beratungsdienst in schriftlicher oder telefonischer Form an, und hat darüber hinaus auf der dazugehörigen Internetseite zahlreiche Informationen zur Einschätzung der eigenen Problematik bzw. zur Hilfe durch Angehörige dargestellt. Der Beratungsdienst ist anonym und kostenlos (siehe https://gluecksspielhilfe.de/ )