Arbeitsgruppe
Glücksspielregulierung & Verbraucherschutz
Glücksspiel ist in Deutschland stark reguliert. Dies gilt für das terrestrische Automatenspiel im Rahmen der Spielverordnung (SpielV) und, bis auf wenige Ausnahmen, für alle anderen terrestrischen und Online-Glücksspiele im Rahmen des Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV 2021). Innerhalb dieses rechtlichen Rahmens tragen die Glücksspielanbieter eine hohe Verantwortung für den Verbraucherschutz, insbesondere für Maßnahmen zum Schutz von Teilnehmenden vor der Entwicklung einer Glücksspielproblematik.
Dazu gehören strukturelle Bedingungen, die ein risikoarmes Spielverhalten unterstützen, und Konzepte zur Früherkennung, Beratung und gegebenenfalls Sperre von Personen mit problematischem Spielverhalten. Hinzu kommen Vermittlungsangebote für Beratung und Behandlung. In allen drei Bereichen haben wir über 20 Jahre Erfahrung in der Beurteilung und Verbesserung betrieblicher Maßnahmen. Darüber hinaus arbeiten wir eng mit den anderen Gesellschaften der IFT-Gruppe zusammen, für anwendungsnahe Forschung zu diesem Themenbereich mit dem IFT Institut für Therapieforschung.
Informationen vor und im Verlauf des Glücksspielens über relevante Spielparameter zur Förderung einer risikoarmen Teilnahme
Die überwiegende Mehrheit der erwachsenen Spielenden entwickelt ein risikoarmes und risikobewusstes Spielverhalten. Dennoch ist es notwendig im Rahmen des Verbraucherschutzes die Kunden bei Spielbeginn über mögliche Risiken und im Spielverlauf über relevante Parameter wie aufgelaufene Gewinne und Verluste im Sinne einer Förderung der Selbstkontrolle zu informieren („Verbraucherschutz“).Die Arbeitsgruppe arbeitet zu diesem Themenbereich mit privaten und staatlichen Glücksspielanbietern und Regulierungsbehörden wie dem BMWE (SpielV, Prof. Bühringer) sowie der gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder GGL (GlüStV, Prof Bühringer) zusammen, und hat mehrere Beurteilungen durchgeführt und Vorschläge entwickelt.
Konzepte zur Früherkennung, Kontaktaufnahme, Maßnahmen zur Risikoreduzierung und im Extremfall die bundesweite Selbst- oder Fremdsperre
Eine prozentual geringe, aber absolut hohe Zahl im Bereich von mehreren 100.000 Spielenden entwickelt ein problematisches Spielverhalten bis zur Ausprägung einer schweren Glücksspielstörung, mit zahlreichen finanziellen, sozialen und psychischen Problemen. Glücksspielanbieter sind verpflichtet evidenzbasierte Parameter für eine Früherkennung und für geeignete Interventionen zu entwickeln und zu evaluieren („Spielerschutz“). Dazu gehört auch die Schulung und Sensibilisierung von Mitarbeitenden, um aus schriftlichen, und telefonischen Informationen sowie aus Merkmalen des Spielverhaltens ein mögliches problematisches Verhalten frühzeitig zu erkennen und zur Risikoreduzierung zu intervenieren.Die Arbeitsgruppe arbeitet mit privaten und staatlichen Glücksspielanbietern und Regulierungsbehörden wie dem BMWE (SpielV, Prof. Bühringer) sowie der gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder GGL (GlüStV, Prof Bühringer) zusammen, und hat mehrere Beurteilungen durchgeführt und Vorschläge entwickelt
Vermittlung von Kontakten zur Beratung und Behandlung von Betroffenen und Angehörigen
Glücksspielanbieter sind verpflichtet für Personen mit einer Glücksspielproblematik und für Angehörige eine unabhängigen und anonymen Beratungsdienst zur Verfügung zu stellen.Die Arbeitsgruppe bietet einen solchen Beratungsdienst in schriftlicher oder telefonischer Form an, und hat darüber hinaus auf der dazugehörigen Internetseite zahlreiche Informationen zur Einschätzung der eigenen Problematik bzw. zur Hilfe durch Angehörige dargestellt. Der Beratungsdienst ist anonym und kostenlos (siehe https://gluecksspielhilfe.de/ )